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Wer muss das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz umsetzen – und was droht bei Verstoß?

April 23, 2025 Elias Markwardt Kommentare deaktiviert für Wer muss das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz umsetzen – und was droht bei Verstoß?
Wer muss das Barrierefreiheitsstaerkungsgesetz umsetzen – und was droht bei Verstoss

Viele Unternehmen mit digitalen Angeboten fragen sich: Wer muss das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz umsetzen und was passiert, wenn wir es nicht tun? Mit dem Inkrafttreten des BFSG am 28. Juni 2025 entstehen klare rechtliche Pflichten – insbesondere für Website-Verantwortliche, Online-Dienstleister und Softwareanbieter. Wer nicht rechtzeitig reagiert, riskiert Bußgelder, Imageschäden und rechtliche Konsequenzen. In diesem Artikel erklären wir, wen das Gesetz betrifft, welche Strafen drohen und wie Sie sich jetzt absichern können.


Wer ist laut BFSG zur Umsetzung verpflichtet?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt für alle Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher:innen anbieten. Dazu zählen:

  • Betreiber von Websites, Online-Shops und Apps
  • Anbieter digitaler Vertragsabschlüsse (z. B. Versicherungen, Banken, Reiseportale)
  • Softwareunternehmen mit B2C-Produkten
  • Agenturen, die digitale Lösungen bereitstellen

Ausnahme: Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und unter 2 Mio. € Jahresumsatz sind formal ausgenommen – aber oft dennoch indirekt betroffen, z. B. bei Ausschreibungen oder Agenturpflichten.

Prüfen Sie mit dem Tool unseres Partners eRecht24, ob Ihr Unternehmen bis zum 28. Juni 2025 zur Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen verpflichtet ist:

Jetzt Prüfen: 👉 https://www.e-recht24.de/barrierefreiheit.html


Welche Konsequenzen drohen bei Nichteinhaltung?

Unternehmen, die das BFSG ignorieren oder verspätet umsetzen, riskieren:

  • Bußgelder laut BFSG von bis zu 100.000 €
  • Abmahnungen durch Wettbewerber oder Interessenverbände
  • Vertragsverluste, wenn Auftraggeber Barrierefreiheit fordern
  • Imageschäden durch negative Presse oder Nutzerbeschwerden

Die zuständigen Überwachungsbehörden (z. B. Marktaufsichtsbehörden) können gezielt prüfen und Verstöße sanktionieren.


Was bedeutet das konkret für Unternehmen?

Wenn Sie eine Website, App oder digitale Anwendung bereitstellen, müssen Sie sicherstellen, dass diese barrierefrei ist. Dazu gehören unter anderem:

  • Lesbarkeit durch Screenreader
  • Bedienbarkeit ohne Maus (z. B. Tastaturnavigation)
  • Kontraste, Schriftgröße und Zoom-Funktion
  • Alternativtexte für Bilder
  • Untertitel oder Audiodeskriptionen für Videos

Die Anforderungen orientieren sich an den WCAG-Richtlinien (mindestens Level AA).


So vermeiden Sie Abmahnungen & Bußgelder

  1. Prüfen Sie Ihre aktuelle Website auf Barrierefreiheit (z. B. per Audit)
  2. Lassen Sie sich beraten, welche Anpassungen notwendig sind
  3. Arbeiten Sie mit Profis, die Erfahrung mit WCAG-konformen Umsetzungen haben
  4. Planen Sie frühzeitig: Die Umsetzung kann je nach Umfang mehrere Wochen dauern
  5. Dokumentieren Sie die Umstellung, um Nachweise im Fall einer Prüfung vorlegen zu können

Tipp: Eine barrierefreie Website bietet nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern ist auch SEO-freundlicher, benutzerfreundlicher und besser für alle zugänglich.


Fazit – Jetzt sicher handeln

Das Barrierefreiheitsgesetz ist keine Empfehlung, sondern ab 2025 verpflichtend. Wer die Umsetzung aufschiebt, riskiert Bußgelder, Abmahnungen und Wettbewerbsnachteile.

Unser Rat: Jetzt prüfen, planen und mit einem erfahrenen Partner umsetzen. So sichern Sie sich nicht nur rechtlich ab, sondern verbessern Ihre Website für alle Nutzergruppen.


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Unternehmen müssen das BFSG beachten?
Alle Unternehmen, die digitale Produkte oder Services für Verbraucher anbieten – z. B. Online-Shops, Banken, Plattformen, Agenturen.

Welche Strafen drohen?
Bei Verstoß drohen Bußgelder bis zu 100.000 €, Abmahnungen und Reputationsverluste.

Was gilt als barrierefrei?
Eine Website gilt als barrierefrei, wenn sie den Anforderungen der WCAG (Level AA) entspricht – z. B. lesbar, navigierbar und für alle zugänglich ist.

Elias Markwardt

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