Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)? Einfach erklärt
Barrierefreiheit wird 2025 für viele Unternehmen in Deutschland verpflichtend. Das liegt am neuen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das am 22. Juli 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde. Doch was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz genau, wen betrifft es und welche Anforderungen kommen konkret auf Website-Betreiber und Online-Dienstleister zu? In diesem Artikel erklären wir das Thema klar, praxisnah und ohne Juristendeutsch. Ob Agentur, KMU oder Shop-Betreiber: Wer sich jetzt informiert, spart später viel Stress und Kosten.
Was steckt hinter dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein deutsches Gesetz, das auf Grundlage der EU-Richtlinie 2019/882 eingeführt wurde. Ziel ist es, digitale Produkte und Dienstleistungen für alle Menschen zugänglich zu machen – insbesondere für Menschen mit Behinderungen. Es tritt am 28. Juni 2025 in Kraft und betrifft unter anderem Websites, Apps, Online-Shops und E-Book-Plattformen.
Warum wurde das BFSG eingeführt?
Europaweit nutzen immer mehr Menschen digitale Angebote. Gleichzeitig ist ein großer Teil dieser Inhalte für Menschen mit Einschränkungen schwer oder gar nicht nutzbar. Die EU will das ändern: Mit der Richtlinie 2019/882 „European Accessibility Act“ wurde ein Rahmen geschaffen, um digitale Barrieren abzubauen. Das BFSG übersetzt diese Vorgaben ins deutsche Recht und sorgt für einheitliche Standards.
Was regelt das BFSG konkret?
Das Gesetz legt fest, dass digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei gestaltet sein müssen. Dazu gehören u. a.:
- Websites und Online-Shops
- Mobile Apps
- E-Book-Reader & Lesesoftware
- Selbstbedienungsterminals (z. B. Fahrkartenautomaten)
Konkret bedeutet das:
- Inhalte müssen mit Screenreadern lesbar sein
- Kontraste und Schriftgrößen müssen anpassbar sein
- Inhalte dürfen nicht allein über Farben vermittelt werden
- Videos benötigen Untertitel oder Audiodeskriptionen
Die technischen Anforderungen orientieren sich an den internationalen WCAG-Standards (Web Content Accessibility Guidelines) – mindestens Stufe AA.
Welche Unternehmen sind betroffen?
Das BFSG betrifft alle privaten Unternehmen, die digitale Dienstleistungen oder Produkte für Verbraucher:innen anbieten. Dazu zählen unter anderem:
- Online-Shops und Dienstleister mit Buchungssystemen
- Banken, Versicherungen, Reiseportale
- Agenturen und Webentwickler, die digitale Lösungen vertreiben
- Softwareanbieter mit Endkundenfokus
Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und unter 2 Mio. Euro Jahresumsatz sind ausgenommen – dennoch kann es sinnvoll sein, frühzeitig barrierefrei zu gestalten (Stichwort: Usability & SEO).
Fazit – Jetzt handeln statt abwarten
Das Barrierefreiheitsgesetz Deutschland wird für viele zur Pflicht. Wer frühzeitig handelt, hat einen klaren Wettbewerbsvorteil: Barrierefreie Websites sind nicht nur gesetzeskonform, sondern auch benutzerfreundlicher, performanter und besser auffindbar bei Google.
Empfehlung: Wer eine neue Website plant oder bestehende Inhalte überarbeitet, sollte das Thema gesetz barrierefreie Website direkt mitdenken – idealerweise gemeinsam mit einer Agentur, die WCAG-Erfahrung mitbringt.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?
Das BFSG ist ein deutsches Gesetz, das digitale Produkte und Dienstleistungen ab Juni 2025 barrierefrei vorschreibt.
Was bedeutet BFSG?
BFSG steht für Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Es überträgt die europäische Richtlinie 2019/882 ins deutsche Recht.
Was fordert die EU-Richtlinie 2019/882?
Sie fordert, dass digitale Inhalte und Dienste in der EU für alle Menschen zugänglich sein müssen – insbesondere für Menschen mit Behinderung.
Ist meine Website betroffen?
Wenn du digitale Produkte oder Services für Verbraucher anbietest und kein Kleinstunternehmen bist, dann ja. Spätestens ab Juni 2025 musst du barrierefrei sein.